Kostenvoranschlag für die Versicherung – Wann sinnvoll, wann nicht?

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich schnell die Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag für die Versicherung oder ist ein Schadengutachten notwendig?
Nicht in jedem Fall ist ein vollständiges Gutachten erforderlich. Entscheidend ist die sogenannte Bagatalschadengrenze und die Art des Schadens. Bei einen fremdverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) haben Sie in Deutschland bei Überschreitung der Bagatelschadengrenze das Recht auf einen unabhängiges Schadengutachten.


Was ist ein Kostenvoranschlag für die Versicherung?

Ein Kostenvoranschlag dient der groben Einschätzung der Reparaturkosten und wird häufig bei kleineren Fahrzeugschäden verwendet. Er wird meist von einer Werkstatt erstellt und listet die voraussichtlichen Reparaturkosten auf.

👉 Ein Kostenvoranschlag enthält in der Regel:

  • geschätzte Reparaturkosten

  • Arbeitszeit und Ersatzteile

  • keine detaillierte Schadenanalyse

  • keine rechtliche Absicherung

Bagatalschadengrenze: Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?

Die Bagatalschadengrenze liegt bei ca. 750 Euro Reparaturkosten.
Liegt der Schaden unterhalb dieser Grenze, akzeptieren Versicherungen häufig einen Kostenvoranschlag.

Typische Bagatellschäden sind:

  • leichte Kratzer

  • kleine Lackschäden

  • minimale Dellen ohne Strukturverformung

⚠️ Wichtig: Die Schadenhöhe ist für Laien oft schwer einzuschätzen. Was äußerlich klein aussieht, kann technisch deutlich teurer sein.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung durch unsere Spezialisten. Rufen Sie und an!

 

                     

                                      

Gutachten oder Kostenvoranschlag

Wann ist ein Kostenvoranschlag nicht ausreichend?

Sobald die Reparaturkosten über 750 Euro liegen oder der Schaden nicht eindeutig als Bagatellschaden einzustufen ist, reicht ein Kostenvoranschlag bei einem fremdverschuldeten Unfall nicht mehr aus.

In diesen Fällen empfiehlt sich ein professionelles Schadengutachten:

  • verdeckte Schäden möglich

  • Karosserie- oder Fahrwerk betroffen

  • moderne Fahrzeuge mit Sensorik (Assistenzsysteme)

  • Haftpflichtschaden (Unfallgegner ist schuld)

 


Vorteile eines Schadengutachtens gegenüber einem Kostenvoranschlag

Ein Schadengutachten bietet deutlich mehr Sicherheit und Transparenz als ein einfacher Kostenvoranschlag.

✅ Ihre Vorteile im Überblick:

  • Exakte Schadenanalyse inkl. verdeckter Schäden

  • Ermittlung der Wertminderung (nicht im Kostenvoranschlag enthalten)

  • Berechnung von Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

  • Rechtssichere Dokumentation für Versicherung oder Anwalt

  • Unabhängige Bewertung – nicht im Interesse der Versicherung

👉 Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.


Kostenvoranschlag oder Schadengutachten – unsere Empfehlung

  • Unter 750 € Schaden: Kostenvoranschlag kann ausreichend sein

  • Über 750 € Schaden: Schadengutachten dringend empfohlen

  • Unsicherheit über Schadenhöhe: Erst prüfen lassen – bevor Ansprüche verloren gehen

Ein voreiliger Kostenvoranschlag kann dazu führen, dass wichtige Schadenspositionen nicht erstattet werden.


Unabhängige Beratung vor Entscheidung

Wir prüfen für Sie, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Schadengutachten sinnvoller ist.
So stellen Sie sicher, dass Sie weder auf Kosten sitzen bleiben noch auf berechtigte Ansprüche verzichten.

📞 Kostenlose Erstberatung
📍 Begutachtung vor Ort möglich
⚖️ Unabhängig & versicherungsneutral

Ihre Vorteile bei uns bei einem Haftpflichtschaden

 1. Vor-Ort-Service

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen oder bei Ihrer Werkstatt. 

 2. Kurzfristige und flexible Termine

Besichtigungstermine auch am Wochenende oder abends möglich. 

3. Frei, unabhängig und neutral

Als freies Kfz-Sachverständigenbüro arbeiten wir versicherungsunabhängig und neutral.

4. Kostenfreie Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie uns unter Tel. 0160-97239628. Wir beraten Sie gerne!

 

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