Kfz Sachverständigenbüro Harald Fröscher
Gutachter
Weshalb Sie bei einem fremdverschuldeten Unfall einen Gutachter beauftragen sollten?
Als Geschädigter sollten Sie einen Kfz Gutachter beauftragen und sich nicht auf einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlassen. Liegt der der Schaden über der Bagatellschadengrenze von ca. 750 Euro kann ein Gutachten erstellt werden. Die Kosten dafür trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Liegt der Schaden darunter können wir Ihnen ein Kurzgutachten anbieten. Haben Sie Fragen? Wie z.B. liegt mein Schaden über 750 Euro? Dann rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne.
Gutachten oder Kostenvoranschlag? Wo liegt der Unterschied?
Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion und es fehlt sehr oft die fotografische Dokumentation. Zumeist fehlt eine Aussage zur Wertminderung. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden mehrer Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick kleinen Schaden können die Reparaturkosten erheblich sein. In jedem Fall geht der Geschädigte durch die Beauftragung eines kompetenten Sachverständigen auf Nummer sicher. Die genaue Dokumentation ist gerade bei strittigem Unfallhergang eine unabdingbare Voraussetzung, für ein später eventuell erforderliches Gutachten zur Unfallrekonstruktion.
Ein Kfz Gutachten beinhaltet in der Regel mehr Informationen als ein Kostenvoranschlag. Liegt der Schaden über der Bagatellschadengrenze sollten Sie kein Risiko eingehen und einen Gutachter mit der Ermittlung der Schadenhöhe beauftragen.
Mögliche Inhalte eines Kfz-Gutachtens:
Voraussichtliche Reparaturkosten
Reparaturdauer
Wiederbeschaffungsdauer
Wiederbeschaffungswert
Serienaussattung & Sonderausstattung
Umrüstungen
Spezialumbauten
Wertminderung (technisch oder merkantil)
Restwert
Nutzungsausfall
Abzüge für Wertverbesserung
Abzüge „Neu für Alt“ (Vorteilsausgleich)
Reparierte und nicht reparierte Vorschäden
Reparaturwürdigkeit
Plausibilität
Technische Fahrzeugdaten
Reparaturweg
Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
Mietwagenklasse
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, sondern kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail.
Auto Gutachter Hotline : 016097239628
Ihr Kfz-Sachverständigenbüro Fröscher