Unfallgutachten- Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall!

Sie benötigen ein Unfallgutachten- Schadengutachten für Ihr Fahrzeug? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Als freies Kfz-Sachverständigenbüro arbeiten wir versicherungsunabhängig und neutral. Die Schadenabwicklung nach einem Unfall ist ein komplexes Thema. Dank unserer jahrelangen Berufserfahrung und unserer guten Kontakte im Kraftfahrzeugbereich sind wir ein stets kompetenter Partner. Wir erstellen für Sie ein Gutachten, das Ihnen hilft Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung des Unfallverursachers beeinflussen oder verunsichern. Haben Sie Fragen, dann rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne!

 

Wir erstellen Unfallschadengutachen für: Auto, Motorrad, LKW, Traktor, Caravan, Wohnmobil, Roller, Landmaschinen, Anhänger, E-Bike oder Spezialfahrzeug. Zudem bieten wir Ihnen sonstige Gutachten und Dienstleistungen im Kraftfahrzeugbereich an.

Unfallgutachten Schadengutachten

Wann dürfen Sie ein Schadengutachten ohne Rücksprache mit der Versicherung beauftragen?

Sie haben keine Schuld am Unfall? (Haftpflichtschaden)

Dann haben Sie die freie Wahl des Kfz-Gutachters. Das heißt Sie dürfen bestimmen wo Ihr Fahrzeug begutachtet wird. Für die Beauftragung eines  Unfallschadengutachtens sollte der Schaden jedoch über der Bagatellschadengrenze von ca. 750 Euro. Ein vermeintlich niedriger Schaden wie zum Beispiel eine angefahrene Stoßstange kann jedoch viel höher ausfallen als vermutet. Oft befinden sich unter den Bauteilen moderne Technik und Sensorik, die durch einen Anstoß beschädigt werden kann und den Schaden schnell in die Höhe schnellen lässt. Deshalb bieten wir Ihnen als Experte für Unfallschäden eine kostenfreie Ersteinschätzung. Liegt der Schaden unter 750 Euro haben wir auch die Möglichkeit  für Sie einen Kostenvoranschlag bzw.  ein Kurzgutachten zu erstellen. Als freier, unabhängiger Kfz Sachverständiger arbeiten wir weisungsfrei und versicherungsunabhängig. Wir versuchen den entstandenen Schaden für Sie so gut wie möglich zu ermitteln und rechtssicher zu dokumentieren.

Sollten Sie noch Fragen haben rufen Sie uns einfach an.

Ihre Vorteile bei uns bei einem Haftpflichtschaden

 1. Vor-Ort-Service

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen oder bei Ihrer Werkstatt. 

 2. Kurzfristige und flexible Termine

Besichtigungstermine auch am Wochenende oder abends möglich. 

3. Frei, unabhängig und neutral

Als freies Kfz-Sachverständigenbüro arbeiten wir versicherungsunabhängig und neutral.

4. Kostenfreie Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie uns unter Tel. 0160-97239628. Wir beraten Sie gerne!

 

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Fragen bei einem Verkehrsunfall oder Schaden am Fahrzeug!

Schaden direkt melden unter der Telefonnummer 0160-97239628. Wir nehmen den Schaden auf und kontaktieren in Ihrem Auftrag die Versicherung des Unfallverursachers. Durch unsere Expertise sind wir in der Lage über den Zentralruf der Versicherer anhand des amtl. Kennzeichens die Versicherung für Sie zu ermitteln.

Bei einem fremdverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) haben Sie die freie Wahl des Kfz-Gutachters. Das heißt Sie dürfen ohne Rücksprache mit der Versicherung bestimmen wo Ihr Fahrzeug begutachtet wird. Für die Beauftragung eines  Unfallschadengutachtens sollte der Schaden jedoch über der Bagatellschadengrenze von ca. 750 Euro liegen. Hier ist aber Vorsicht geboten! Ein vermeintlich niedriger Schaden wie zum Beispiel eine angefahrene Stoßstange kann jedoch viel höher ausfallen als vermutet. Oft befinden sich unter den Bauteilen moderne Technik und Sensorik, die durch einen Anstoß beschädigt werden kann und den Schaden schnell in die Höhe schnellen lässt. Deshalb bieten wir Ihnen als Experte für Unfallschäden eine kostenfreie Ersteinschätzung. Liegt der Schaden unter 750 Euro haben wir auch die Möglichkeit  für Sie einen Kostenvoranschlag bzw.  ein Kurzgutachten zu erstellen. Als freier, unabhängiger Kfz Sachverständiger arbeiten wir weisungsfrei und versicherungsunabhängig. Wir versuchen den entstandenen Schaden für Sie so gut wie möglich zu ermitteln und rechtssicher zu dokumentieren.

Haben Sie den Unfall jedoch selbst verursacht d. H. (Sie sind Schuld!) z.B. bei einem Vollkaskoschaden, dann hat Ihre Versicherung das Recht den Gutachter zu beauftragen. Sollten Sie noch Fragen haben rufen Sie uns einfach unter Tel. 0160-97239628 an, wir beraten Sie gerne.

Der Begriff Kfz Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt. Deshalb sollte die besondere Sachkunde in Form einer bestandenen Prüfung zum Kfz Meister, Techniker oder Ingenieur im Fahrzeugbereich sowie die regelmäßige Weiterbildung und Aktualisierung des Fachwissens nachgewiesen werden. Kfz Sachverständiger Harald Fröscher ist vom DGuSV Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. geprüft, zertifiziert und anerkannt worden.

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion und es fehlt sehr oft die fotografische Dokumentation. Zumeist fehlt  eine Aussage zur Wertminderung. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden mehrer Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick kleinen Schaden können die Reparaturkosten erheblich sein. In jedem Fall geht der Geschädigte durch die Beauftragung eines kompetenten Sachverständigen auf Nummer sicher. Die genaue Dokumentation ist gerade bei strittigem Unfallhergang eine unabdingbare Voraussetzung für ein später eventuell erforderliches Gutachten zur Unfallrekonstruktion. Ein Kfz Gutachten beinhaltet in der Regel mehr Informationen als ein Kostenvoranschlag. Liegt der Schaden über der Bagatellschadengrenze sollten Sie kein Risiko eingehen und einen Gutachter mit der Ermittlung der Schadenhöhe beauftragen.

Ein Schadengutachten ist sinnvoll  bei einem fremdverschuldeten Unfall, wenn der Schaden über der Bagatellschadengrenze von ca. 750 € liegt. Der Vorteil eines unabhängigen Schadengutachtens liegt in seiner Ausführlichkeit. Es beinhaltet nicht nur die Reparaturkosten wie bei einem Kostenvoranschlag, sondern enthält meist viele weitere schadensrelevante Punkte wie z.B. Wertminderung, Umbaukosten, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfallentschädigung, Restwert, Mietwagenklasse, Zustand des Fahrzeuges und dessen Sonder- und Zusatzausstattung. Zudem hat ein Unfallschadengutachten eine beweissichernde Funktion. Es wird eine bildliche Dokumentation über den eingetretenen Schaden erstellt. Dabei werden wichtige Informationen wie z.B. Kratzspuren, Anstoßhöhe und Anstoßbereich bildlich festgehalten. Diese können unter Umständen in einem späteren Rechtsstreit eine wichtige Grundlage zur Beurteilung darstellen. Ein wichtiger Punkt sind auch die Risiken hinsichtlich der Ausweitung der Reparaturkosten. Deshalb sollten Sie bei einem fremdverschuldeten Unfall Ihr Recht auf ein unabhängiges Schadengutachten nutzen.

 

    Voraussichtliche Reparaturkosten

    Reparaturdauer

    Wiederbeschaffungsdauer

    Wiederbeschaffungswert

    Serienausstattung & Sonderausstattung

    Umrüstungen

    Spezialumbauten

    Wertminderung (technisch oder merkantil)

    Restwert

    Nutzungsausfall

    Abzüge für Wertverbesserung

    Abzüge „Neu für Alt“ (Vorteilsausgleich)

    Reparierte und nicht reparierte Vorschäden

    Reparaturwürdigkeit

    Plausibilität

    Technische Fahrzeugdaten

    Reparaturweg

    Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit

    Mietwagenklasse

Wir helfen Ihnen gerne! Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Telefonnummer 0160-97239638  an.

Unsere Einsatzgebiete für KFZ Gutachten und Bewertung

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